Satzungsänderung zum Gauturntag 2024

Aufgrund eines Schreibens des Finanzamtes GG muss unsere Satzung an deren Mustersatzung angepasst werden, damit diese mit dem § 55 und § 61 der AO konform ist.

Geändert werden muss ausschließlich der §16 Abs. 2 der alte und neu Text ist in Folge gegenübergestellt:

§16 Auflösung des Turngau Main-Rhein
Abs 2. (alter Text)
Bei Auflösung des Turngau Main-Rhein e.V. oder seiner Rechtsnachfolger geht dessen Vermögen, nach Erfüllung aller Verpflichtungen, auf den Hessischen Turnverband e.V. oder dessen Rechtsnachfolger über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben.

Abs.2. (geänderter Text)
Bei Auflösung des Turngau Main-Rhein oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen der Körperschaft an den Hessischen Turnverband e.V. oder dessen Rechtsnachfolger. Der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

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